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Da ich sowohl im Bereich der Telekommunikation als auch der Energieversorgung tätig war bzw. bin, werde ich immer mal wieder gefragt, wie die Liberalisierung in diesen Bereichen funktioniert. Im Folgenden habe ich die Eckpunkte kurz zusammengefasst, wobei primär die Sichtweise des Haushaltskunden dargestellt ist.


Telekommunikation

Bis 1997 war die Telekommunikation in Deutschland hoheitliche Aufgabe des Staates und als Monopol in Form der Deutschen Bundespost, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland war, organisiert. Das Monopol bezog sich auf die Fläche der gesamten Bundesrepublik und den bis dahin dominierenden Dienst der Telefonie.


Die Liberalisierung erfolgte mit dem in Kraft treten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Januar 1998. Die Deutsche Bundespost, die im Januar 1995 in die Deutsche Telekom AG (DTAG) umbenannt wurde, ging im November 1998 an die Börse.


Die wesentlichen Eckpunkte der Liberalisierung sind, dass seit dem neben der Telekom auch andere Firmen (alternative Netzbetreiber) Telekommunikations-Dienste für die Öffentlichkeit anbieten dürfen. Dazu ist es ihnen gestattet, eigene Netze aufzubauen und zu betreiben. Weiterhin verpflichtet das TKG die DTAG, die mit ihrem Netz über eine monopolartige Stellung verfügt, den alternativen Netzbetreibern Teile ihres Netzes, gegen ein durch die BNetzA reguliertes Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Um diese Bereitstellung nachvollziehen zu können, ist es hilfreich die Struktur des Festnetzes der DTAG kennen, die im Folgenden kurz dargestellt ist.


Das Festnetz der DTAG besteht aus Ortsvermittlungsstellen (OVSt). Das sind Gebäude, in denen die aktive Technik steht. Die einzelnen OVSt sind untereinander über Glasfaser-Kabel (auch Licht-Wellen-Leiter = LWL genannt) miteinander verbunden. Von den OVSt gehen Kupferkabel in jedes Haus. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang noch, dass diese sich über so genannte Kabelverteiler (KVZ) in Richtung Endkunde sternförmig verzweigen. Diese Kupferkabel von den OVST zu den Teilnehmern werden als Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) bezeichnet. Diese Leitungen muss die DTAG alternativen Netzbetreibern zur Verfügung stellen. Daneben muss sie alternativen Netzbetreibern auch Räumlichkeiten für deren Geräte in den OVSt zur Verfügung stellen. Dies wird auch als Kollokation bezeichnet.


Unter diesen Rahmenbedingungen sind diverse regionale und überregionale alternative Anbieter (blaue Kästchen in dem Bild) entstanden. Diese nutzen als Zugang zum Kunden die TAL der DTAG und bieten darüber Dienste an.

Neben den OVSt-Standorten betreiben die alternativen Netzbetreiber auch eigene Standorte. Für die Verbindung der Standorte nutzen die  alternativen Anbieter häufig vorhandene Infrastruktur, wie sie beispielsweise bei Energieversorgungsunternehmen vorhanden ist. Aber auch der Neubau von Kabelverbindungen ist inzwischen üblich. Darüber hinaus werden Kunden auch über Funkverbindungen angebunden.


Energieversorgung

Vorweg sei angemerkt, dass sich alle weiteren Ausführungen nur auf den Bereich der Stromversorgung, mit dem Fokus auf den Bereich der Verteilnetze beziehen.


Die Energieversorgung in Deutschland bestand bis Ende der 1990er Jahre aus über 1.000 Energieversorgungsunternehmen (EVU), die sich in zwei unterschiedliche Gruppen einteilen lassen.

Die erste Gruppe, so genannte überregionale EVU, produzieren Strom in Großkraftwerken und transportierten diesen über Hochspannungsnetze zu der zweiten Gruppe.

Die zweite Gruppe, so genannte regionale EVU, zu denen auch Stadtwerke gehören, waren für die weitere Verteilung des Stroms bis zu den Endkunden zuständig. Der Vertrieb (sofern man das damals so nennen konnte) sowie die  in diesem Zusammenhang notwendige Zählung und Abrechnung gegenüber den Endkunden waren ebenfalls innerhalb dieser Gruppe angesiedelt.


Aus technischer Sicht ist noch anzumerken, dass zwischen den einzelnen Netzebenen die Umspannung erfolgt. Zu den Transportnetzen werden die Spannungsebenen 380kV, 220kV und 110kV gezählt, die Verteilnetze beinhalten alle weiteren Spannungsebenen bis hin zur Niederspannung (d.h. Steckdose).


Grundlage für die EVU waren so genannte Gebietsmonopole. Diese garantierten den EVU, dass ausschließlich sie die Energieversorgung in dem jeweiligen Versorgungsgebiet realisieren durften. Die Kunden konnten den Strom somit nur bei dem für ihr Gebiet zuständigen EVU beziehen (schwarzer Pfeil im Bild). Dies galt sowohl für End- und Industriekunden, aber auch für die regionalen EVU im Zusammenhang mit den überregionalen EVU.


Die Liberalisierung des Strommarktes erfolgte in Deutschland 1998. Damals wurde das bis dahin gültige Energie-Wirtschafts-Gesetz (EnWG) von 1935 novelliert. Kern des neuen Gesetzes war die Aufteilung der bis dahin in einem EVU integrierten Bereiche Erzeugung, Verteilung (Netz) und Vertrieb. Diese mussten von den EVU in einzelne Gesellschaften getrennt werden.


Die Netzgesellschaften müssen nun ihr Netz jeder Vertriebsgesellschaft zu den selben Bedingungen (diskriminierungsfrei) zur Verfügung stellen und erhalten dafür Durchleitungsentgelte, welche durch die BNetzA reguliert sind.


Der Endkunde kann die Energie (Strom) nun bei jeder Vertriebsgesellschaft kaufen (schwarzer Pfeil im Bild). Diese kaufen die Energie bei Händlern bzw. an der Börse entsprechend ihren Produkten / Kunden. Die Vertriebsgesellschaften müssen alle notwendigen Verträge mit den anderen Gesellschaften (Erzeugern, Netzbetreiber, Handel, etc.) abschließen.


Den Bereich der Zählung haben viele EVU ebenfalls bereits in eigenständigen Firmen organisiert. Diese Messstellenbetreiber erfassen und verarbeiten Messdaten. In diesem Zusammenhang wird auch von Energie-Daten-Management (EDM) gesprochen. Oftmals sind in diesen Firmen auch die Aktivitäten zu fernauslesbaren Zählern (Smart Meter) angesiedelt, die durch die Messstellenzugangsverordnung seit 2010 von den EVU angeboten werden müssen.


Die Physik der Energieversorgung, d.h. der Weg des Stromes vom Kraftwerk über die unterschiedlichen Netzebenen zum Endkunden, hat sich nicht verändert. Die gesamte Liberalisierung basiert auf der Bilanzierung von Verbrauchs- und Erzeugungsmengen. Dies ist im Wesentlichen die Prognose sowie die Erfassung und Verarbeitung von Messdaten bis hin zur Rechnungslegung. Die Leistungsbeziehungen, die nun zwischen den unterschiedlichen Firmen notwendig sind, werden durch entsprechende Verträge geregelt.



Vers. 1.0, Januar 2010